verwöhnwochenende - Gesamtbewertung basierend auf 45 Bewertungen

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Vorgestellte Bewertungen

Positive Bewertung

  2024-05-09
Verwöhnwochenende

Der Service war echt klasse! Die Webseite war total übersichtlich und die Leute dort waren so freundlich. Es war auch super, dass sie sogar an Sonntagen erreichbar waren. Ich ha... Lesen Sie weiterVon: Egbert Böhm

Negative Bewertung

  2024-05-10
Buchung für 1 Person, wurde au

Ich habe ein Wochenende für eine Person gebucht, aber es wurde automatisch für zwei Personen gebucht, weil es kein Einzelzimmer gab. Das habe ich erst in der Buchungsbestätigung... Lesen Sie weiterVon: L. Hinz

Meistbewertete Bewertung

  2020-08-03
Toller Service

Die Mitarbeiter sind super freundlich und hilfsbereit und haben uns toll beraten bei der Auswahl. Auf Verwoehnwochenende.de finden sich viele Kurzurlaube, da ist für jeden etwas... Lesen Sie weiterVon: Klaus Schreine

Erfahrungen (45)

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    Weiterempfehlung!

    Ich habe bereits zweimal bei Verwoehnwochenende gebucht und bin sehr zufrieden gewesen. Die beiden Hotels waren ideal für einen schönen Kurzurlaub in Deutschland und boten sogar einen Wellnessbereich zum Entspannen. Die perfekte Adresse für Kurzurlaube.


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    Super Erfahrung!

    Bereits die Buchung war super unkompliziert und bei Fragen stand direkt ein Mitarbeiter zur Verfügung. Der gebuchte Kurzurlaub war ein voller Erfolg und ich würde hier wieder buchen. Große Empfehlung!


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    Sehr kulant

    Da unsere geplante Reise im April wegen dem Corona-Problem nicht stattfinden konnte, haben wir mit unserem Sachbearbeiter bei verwoehnwochenende.de telefoniert. Dieser hat nicht nur unsere Reise kostenlos umgebucht, sondern uns auch noch einen Rabatt gewährt. Kundenservice wird hier groß geschrieben! Ich freu mich auf mein Wellnesswochenende im Herbst und buche ganz bestimmt wieder dort.


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    Top-Service, traumhafter Kurzurlaub, sehr empfehlenswert!

    Ich habe mich für mich und meinen Freund einen romantischen Kurzurlaub bei verwoehnwochnende.de gebucht. Bei der Buchung wurde ich von einem netten Mitarbeiter am Telefon beraten. Alles lief reibungslos ab und der Service war top! Auch das Hotel und die ganze Reise waren perfekt und erfüllten jeden unserer Wünsche – wir hatten einen wundervollen Kurzurlaub. Das Angebots-Portfolio ist so riesig, da ist für jeden die passende Reisende dabei. Wir werden auch unsere nächste Kurzreise bei verwoehnwochenende.de buchen!


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    Schnäppchen wird bittere Pille

    Haben für unsere 80 jährige Mutter zum Geburtstag ein Wochenende mit uns Kindern für Juni 2020 gebucht.
    Auf Grund der momentanen Situation habe ich rechtzeitig die Reise storniert um keinen aus der Familie zu gefährden .
    Leider wurde mir dann von diesem Unternehmen 20% von meinem Gesamtpreis bei der Rückzahlung abgezogen.
    Die Begründung war,es handelt sich um einen Geschenkgutschein.
    Auf schriftliche Rückfragen beim Unternehmen kamen nur Informationen, das der Abzug rechtens sei.
    Schade,das auch in dieser Zeit noch die Kunden so abgezockt werden.
    Anders kann ich das nicht nennen!
    Also Vorsicht bei der Buchung!!

    Sehr geehrter Herr Uwe Kätzel aus Königsberg in Bayern,
    gerne möchten wir zu der Bewertung Stellung nehmen und diese in ein anderes Licht rücken.

    Im Zeitraum 25.03.2020 - 02.04.2020 haben wir insgesamt 9 E-Mails von Ihnen erhalten. Betreff war Ihr Stornierungswunsch. In der Kommunikation haben wir Ihnen diverse Vorschläge unterbreitet, den Gutschein bis zum Jahre 2023 nutzen zu können. Sie hätten den Gutschein verschenken oder verkaufen können. Bei allen Vorschlägen wären Ihnen keine Stornierungskosten oder Umbuchungsgebühren entstanden. Leider war all dies nicht gewünscht.

    Wir erhielten von Ihnen den schriftlichen Auftrag, den Gutschein zu einer Reise - die Reise in 4 Monaten stattgefunden hätte - zu geltenden Stornierungsgebühren kostenpflichtig zu stornieren. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Reise zurück treten oder seinen Vertrag stornieren. Der Reiseveranstalter verliert in diesem Fall seinen Anspruch auf den Reisepreis; eine etwaige Anzahlung ist zurück zu zahlen. Das haben wir noch am selben Tag gemacht.
    Der Veranstalter kann allerdings vom Reisenden eine angemessene Entschädigung verlangen (Stornogebühren; § 651h Abs. 2 BGB). Sie errechnet sich so, daß vom Reisepreis zum einen das abgezogen wird, was der Veranstalter durch die Nichtteilnahme erspart (z.B. Verpflegungskosten). Abgezogen werden zum anderen Einnahmen, die der Veranstalter durch anderweitigen Verkauf der Reise oder einzelner Reiseleistungen einnimmt. Das hat nichts mit einer Abzocke zu tun, wie Sie es hier in der Bewertung darstellen.

    Um Sie vor den Kosten zu bewahren hatten wir Ihnen mehrfach angeboten, den Gutschein in seiner ursprünglichen Form zu behalten. Damit wäre die Reise bis 31.12.2023 einlösbar gesesen. Das sind fast 3 Jahre!

    Ebenso hatten wir Ihnen die kostenfreie Umbuchung - sogar mit Hinweis der Nutzung eines Frühbucherrabatts von 10 % angeboten. Leider wurde auch dies von Ihnen abgelehnt. Statt Stornogebühren zu bezahlen hätten Sie eine Gutschrift von 60 EUR erhalten. Das wollten Sie nicht!

    Wenn der Kunde explizit auf einer Vertragsstornierung besteht, mussten wir dem Kundenwunsch stattgegeben. Selbst, wenn es wie in Ihrem Fall gegen jegliche Logik spricht.

    Ihr schriftlich geäußerter Wunsch: Zitat: "Ich bitte Sie mir die oben genannte Summe komplett zu überweisen abzüglich Ihrer Aufwandentschädigung." Der Rückzahlung sind wir ohne Zeitverzug nachgekommen.

    Der Redakteur der Bild Zeitung - den Sie wie angekündigt beauftragt haben, uns das Unternehmen zu diffamieren hat sich noch nicht gemeldet.