ARAG - Gesamtbewertung basierend auf 21 Bewertungen
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Probleme bei Leistungsanspruch für Ultraschall im Rahmen der U3 für Babys beim Orthopäden
Überweisungen vom Arzt sollte man der ARAG am besten auch zusenden, da sie sonst Probleme beim Leistungsanspruch machen und hier und da nicht alles übernehmen wollen.
Bei der ARAG wollte man die U3-Ultraschalluntersuchung beim Orthopäden nicht übernehmen, da dies beim Kinder-Orthopäden stattfinden musste, und da sonst kein Kinderarzt während der Osterferien zur Verfügung stand, war alles unnötig komplizierter von der ARAG gestaltet worden! Die Gesetzlichen Versicherer hätten da keine Probleme gemacht, vor allem weil der Arzt diese Untersuchung im Rahmen der U3 durchgeführt habe mit Überweisung vom völlig überlasteten Kinderarzt!
Apothekenpflichtige Medikamente für Kinder werden von der ARAG auch nicht übernommen, welches die gesetzlichen Krankenkassen komplett übernehmen würden (bis zum Alter von 12 Jahren) und man zahlt 175 Euro Beitrag für sein Kind, damit Apothekenpflichtige Medikamente selbst gezahlt werden dürfen, die man sich 12 Jahre lang hätte auch sparen können!
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Probleme bei Leistungsanspruch
Überweisungen vom Arzt sollte man der ARAG am besten auch zusenden, da sie sonst Probleme beim Leistungsanspruch machen und hier und da nicht alles übernehmen wollen. Bei de... Lesen Sie weiterVon: Minji Kim