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AXA
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Zufriedenheit durch benutzerfreundliche Online-Plattform und kompetenten Kundenservice
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei der Firma AXA und bin insgesamt sehr zufrieden mit dem Service und den Angeboten, die sie mir bieten. Besonders positiv hervorzuheben ist die benutzerfreundliche Online-Plattform, über die ich alle meine Versicherungen verwalten kann. Auch die Möglichkeit, Schäden online zu melden und den Status meiner Fälle jederzeit einsehen zu können, finde ich sehr praktisch.
Der Kundenservice ist ebenfalls sehr hilfsbereit und kompetent. Ich hatte bisher nur selten Anlässe, den Service in Anspruch zu nehmen, aber jedes Mal wurde mein Anliegen schnell und zufriedenstellend gelöst.
Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit AXA und würde die Firma jederzeit weiterempfehlen.Krankenzusatzversicherung
Eine kurze Geschichte über den Umgang mit Kunden, Inkompetenz und Ignoranz
Ein Ehepaar sind langjährige Kunden der AXA - und zwar im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung für beide Ehepartner.
Der Ehemann verstirbt im Herbst 2020.
Im Juni 2022 erhält die Witwe ein Schreiben der AXA. Man hat nun nach 20 Monaten festgestellt, damals eine Doppelzahlung (mittlerer dreistelliger EUR Betrag) zu einer eingereichten Krankenhaus/Artzrechnung getätigt zu haben und bittet die Witwe um Rückzahlung des Betrages.
Nachdem bereits 20 Monate seit der Überzahlung (und dem Tod des Ehemanns) verstrichen sind, gestaltet sich das Nachvollziehen des Vorgangs für die Witwe sehr schwierig bis unmöglich. Da nach Begleichung der Beerdigungskosten das Kontoguthaben erschöpft und das Konto aufgelöst wurde, fragt die Witwe unter Berufung auf die Einrede der Entreicherung daraufhin im Juli 2022 bei der AXA auf schriftlichem und elektronischem Weg an, ob dort auf die Geltendmachung der Rückerstattung der Überzahlung verzichtet werden kann.
Auf dieses Anfrage erhält die Witwe nun KEINERLEI WIE AUCH IMMER GEARTETE REAKTION AXA, keine Zustimmung, keine Ablehnung, weder fernmündlich, elektronisch oder postalisch.
Stattdessen trudelt im Februar 2023 - also nochmals schlappe 6 Monate später - ein Schreiben der von der AXA beauftragten Rechtsanwaltskanzlei bei der Witwe ein. In diesem Schreiben wird eine letztmalige Zahlungsfrist von 6 Tagen (!) ab Erhalt des Schreibens gesetzt, bevor "gerichtliche Hilfe" zur Durchsetzung der Forderung in Anspruch genommen wird. Zusätzlich zum offenen Betrag werden Rechtsanwaltskosten, Gebühren und Zinsen eingefordert, die sich allein auf 30% bezogen auf den damals angeblich überzahlten Betrag belaufen. Anscheinend gilt die allseits wohlbekannte "Schadenminderungspflicht" nur für Versicherungsnehmer nicht für Versicherungsgeber selbst, was soll man dazu sagen? Wäre es nicht einfacher und günstiger gewesen, einfach das Schreiben der Witwe zu beantworten?
Die Witwe wendet sich postwendend an die Rechtsanwälte mit der Schilderung der Entstehungsgeschichte. Von dort kommt nach einer Woche eine knappe schriftliche Rückmeldung, dass die Einrede der Entreicherung nicht greifen würde und die Zahlung innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen zu sei, ansonsten würde "gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung der Forderung in Anspruch genommen werden. Auf die versäumte Beantwortung des Schreibens der Witwe aus 2022 durch die AXA gehen die Rechtsanwälte geflissentlich mit keinem Wort ein.
Daraufhin bittet die Witwe wiederum in postalisch sowie elektronisch übermittelten Schreiben an Anwälte und AXA
a) um eine Stellungnahme der Versicherung im Bezug auf die den Verzug begründenden Bearbeitungsfehler und -verzögerungen sowie
b) um Teilzahlungsvereinbarung
Zwar meldet sich die AXA Versicherung erstaunlicherweise bei der Witwe, allerdings nur mit dem Hinweis, dass die Korrespondenz direkt mit der Rechtsanwaltskanzlei vorzunehmen ist und eine Beantwortung des Schreibens und eine Stellungnahme durch die AXA nicht erfolgen wird. Die Kommunikation an die Anwälte war natürlich paralell bereits erfolgt (was sich aus der Korrespondenz und dem Schreiben an die Rechtsanwälte, das als Kopie beilag, leicht hätte entnehmen lassen - aber vermutlich hat man bei der AXA diese Schreiben genausowenig gelesen wir das Schreibem vom Juli 2022).
Die Rechtsanwaltskanzlei ist mittlerweile von der Witwe mehrfach elektronisch an die Beantwortung des aktuellen Schreibens erinnert worden. Bislang - wer hat es bereits vermutet? - leider ohne Erfolg.
Der Ablauf der Frist steht bevor.
...facepalm ...servicewueste ...fail
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