ARAG Erfahrungen lesen & Bewertung teilen
ARAG
Alle Erfahrungsberichte (3)
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Zermürbungstaktik bei Leistungsprüfung
Seit ca. 2 Jahren läuft eine Leistungsprüfung und mit einer Zermürbungstaktik kommen immer wieder neue Fragen im Rahmen der Prüfung hoch. Ziel der Versicherung ist sicherlich die Leistung nicht zu zahlen, das ist klar. Aber die Art und Weise dieser Salamitaktik habe ich noch bei keinem Versicherer erlebt. Das ist unmöglich und eigentlich schon unverschämt. Wenn der Vorgang abgeschlossen ist oder wenn es Probleme weiterhin gibt, wird der Ombudsmann eingeschaltet. und bei der nächsten Gelegenheit werden wir alle Verträge bei der ARAG kündigen. So vertreibt man gesunde Kunden.
Private Krankenversicherung
Finger weg von dieser privaten Krankenversicherung! Nur gut wenn man keine Leistung in Anspruch nimmt. Beim Einreichen jeder Rechnung wird ein Grund gefunden, diese nicht zu erstatten. Man muss zig Formulare über die Diagnose ausfüllen. Tut euch einen Gefallen und sucht euch eine andere Krankenversicherung. Ihr ärgert euch nur.
Probleme bei Leistungsanspruch für Ultraschall im Rahmen der U3 für Babys beim Orthopäden
Überweisungen vom Arzt sollte man der ARAG am besten auch zusenden, da sie sonst Probleme beim Leistungsanspruch machen und hier und da nicht alles übernehmen wollen.
Bei der ARAG wollte man die U3-Ultraschalluntersuchung beim Orthopäden nicht übernehmen, da dies beim Kinder-Orthopäden stattfinden musste, und da sonst kein Kinderarzt während der Osterferien zur Verfügung stand, war alles unnötig komplizierter von der ARAG gestaltet worden! Die Gesetzlichen Versicherer hätten da keine Probleme gemacht, vor allem weil der Arzt diese Untersuchung im Rahmen der U3 durchgeführt habe mit Überweisung vom völlig überlasteten Kinderarzt!
Apothekenpflichtige Medikamente für Kinder werden von der ARAG auch nicht übernommen, welches die gesetzlichen Krankenkassen komplett übernehmen würden (bis zum Alter von 12 Jahren) und man zahlt 175 Euro Beitrag für sein Kind, damit Apothekenpflichtige Medikamente selbst gezahlt werden dürfen, die man sich 12 Jahre lang hätte auch sparen können!