eJoker - Gesamtbewertung basierend auf 61 Bewertungen
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Voller Reinfall beim Einkauf über ejoker.de
2x "Rauchmelder Smart Home Rauchmelder 10 Jahre" gekauft. Als der Erste nach einem Monat den Batteriestand reklamierte, habe ich das Gerät mit Verweis auf diesen Fehler zurückgesandt, also nochmal 20% des Kaufpreises draufgelegt. Einige Tage später erhielt ich Ersatz, so zumindest glaubte ich es. Aber weit gefehlt, im Lieferschein stand: "... Eine leere Batterie ist kein Mangel. Bitte ersetzen sie die Batterie, dann funktioniert der Artikel auch wieder."
Wer weiß wie lange die Rauchmelder schon vermutlich unsachgemäß gelagert wurden, ich habe vorsichtshalber beide entsorgt und mir das Produkt beim Online Händler meiner Wahl gekauft.
fool me once, shame on you, fool me twice, shame on meSchnelle Lieferung eines nicht…
Schnelle Lieferung eines nicht funktionierendes Geräte.. und zur berechtigten Reklamation schlecht erreichbar.
Zu Grunde liegt eine Bestellung über Kaufland, Bezahlung erfolgte sofort über PayPal. Die Lieferung traf nach 3 Tagen - sehr schnell - am 21.5.2021 ein. "Kunde, was will man mehr...".
Was will man mehr? Klar, dass der Artikel, ein Eierkocher auch funktioniert. Leider - dies tut er nicht!! Kennen Sie den Witz: Wenn nach einer Stunde kochen die Eier immer noch nicht weich sind, dann werden Sie auch nicht mehr weich... ?
Irrtum...!!!
Mit dem KORON Eierkocher waren die Eier auch nach über einer Stunde (Dampf-)kochen immer n o c h w e i c h.
Und damit alles beweiskräftig festgehalten wurde, ist dann ein weiterer zweiter Versuch gemacht worden. Alles ist dabei lichtbildmäßig (Fotos/Video) dokumentiert worden. Zeitaufwändig - aber sicher.
Und auch für eine Dokumentation im Internet vorbereitet.
Natürlich können Fehler passieren.
Können... Nur, dann sollte ein guter Kundendienst für Reklamationen und Nachbesserung - oder Wandlung - erreichbar sein.
Dieses ist bei dem Unternehmen hier nicht der Fall. Telefonisch wird lediglich darauf hingewiesen, dass dies nur per E-Mail erfolgen kann. Weil, so dies Unternehmen, die Mitarbeiter im Home-Office sind. Corona ist schuld.
Gut !? Anscheinend hat man bei dem Unternehmen noch nichts davon gehört, dass es Rufumleitungen gibt?
Verpennter Kundendiest?
Nach dem Genuss der hier im Netz ausgewiesenen Bewertungen komme ich zu dem Schluss: "Da hätte ich von dem Unternehmen wohl besser "die Finger" gelassen.
Nun werde ich schriftlich reklamieren. Mal sehen wie die Firma sich dazu stellt?
Weiterer Bericht folgt.
Fortsetzung I:
Der Lieferant wurde schriftlich informiert. Natürlich den Chef dort persönlich angesprochen. Dieses ist darin begründet, dass er in Folge "nicht mit Nichtwissen bestreiten kann/sollte" (die Begrifflichkeit findet man im Juristischen).
Dem Betrieb wurde mitgeteilt, dass wegen des Mangels - wie beschrieben - vom Kauf zurückgetreten wird. Begründet auf das Kaufrecht BGB. Extra hervorgehoben, dass dies nicht ein Rechtsvorgang aus dem Widerspruchsrecht im Onlinekauf ist. Sondern sich die Reklamation explizit sich aus dem Anspruch, wegen eines Mangels der Ware aus dem Kaufrecht, abzuleiten ist.
Es wurde somit gebeten, dass das Unternehmen an den Kunden (also an mich) eine kostenfreie Rückholung der mangelhaften Ware einleiten sollte.
Rückantwort, in einer sehr Kurzen Mail von dem Unternehmen: Es solle der Artikel zurückgesandt werden. Man werde prüfen.
Dann folgte eine lange Aufstellung was dazu mitzuteilen ist.
Vorbereitete Formulare von dem Unternehmen, als Erleichterung und Service für den Kunden zur Reklamation dazu: Fehlanzeige. Lediglich ein Blatt mit Daten für die Rücksendung.
Und - Pakete der Rücksendung sind frei zu machen. Die anfallenden Gebühren hat der Kunde zu bezahlen. Unfreie Sendungen würden nicht angenommen. Punkt.
Für mich schlechthin - nach meiner Meinung - eine Frechheit.
Aber dieses entspricht wohl dem, was hier auch bisher an negativen Berichten/Beurteilungen über das Unternehmen zu erfahren war/ist.
Um die Sache weiter voranzubringen, wurde das mangelhafte Gerät sicher verpackt und die geforderten Unterlagen, samt eines Sachberichtes (in einer Begleittasche) zum Mangel der Sendung, beigefügt. Gleichfalls mit einem Lichtbild (Foto) der noch flüssigen Eier. Fotografiert nach über einer Stunde versuchter Garung in dem Gerät. Leider besteht hier nicht die Möglichkeit - als Beleg - das Lichtbild hochzuladen.
Die Sendung befindet sich laut Paketverfolgung im Zustellfahrzeug von DHL . Das Paket wird wohl heute das Unternehmen erreichen? Mal sehen, wie sich das Unternehmen in Folge stellt.
Die Kosten für die Zusendung habe ich dem Unternehmen (in Kopie der Rechnung) gleichfalls mitgeteilt. Abgeleitet aus dem im Kaufrecht bestehenden Schadenersatzanspruch. Damit um Erstattung gebeten. Und natürlich auch um die Erstattung des Kaufpreises.
Die Rückzahlung solle zeitnah passieren. Ergänzend wurde noch eine "Zahlungsfrist spätestens bis..." angegeben. Weiterer Bericht folgt...
Ach ja: Der Bericht - und weitere Folgen - sollen keine Rechtsberatung sein/darstellen. Es ist lediglich das wiedergegeben, was ich rechtlich nutze, was ich machen kann und sollte. Und wie ich dies dann jeweils auch selbst nutze - genutzt habe... :-)
Ach ja übrigens: Wo geht es hier zur Abteilung für Negativsterne/Minuspunkte…? ????
Letzter Sachstand: 09.06.2021; 11:43 Die Sendung wurde dem Händler zugestellt.
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Voller Reinfall beim Einkauf ü
2x "Rauchmelder Smart Home Rauchmelder 10 Jahre" gekauft. Als der Erste nach einem Monat den Batteriestand reklamierte, habe ich das Gerät mit Verweis auf diesen Fehle... Lesen Sie weiterVon: Gerald Buschner