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- 19 Jun 2023
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In Zeiten des Fachkräftemangels wird es für Arbeitgeber immer wichtiger, aus der Masse an Unternehmen herauszustechen und Arbeitnehmer mit entsprechenden Anreizen für sich zu gewinnen. Eine Möglichkeit ist das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Denn bereits jetzt ist klar, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen nicht ausreichen wird, sodass die eigene Vorsorge, sei es über eine betriebliche oder eine private Altersvorsorge, immer wichtiger wird. Dies können sich Betriebe zunutze machen, indem sie ihren Mitarbeitern eine bAV ermöglichen.
Betriebliche Altersvorsorge – die rechtlichen Grundlagen
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (§ 1a BetrAVG) regelt die betriebliche Altersvorsorge. Der steuerfreie Höchstbetrag ist in § 3 Nr. 63 EstG definiert und liegt aktuell (2023) bei 584 Euro pro Monat. Das bedeutet konkret, dass Arbeitgeber bis zu 584 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter einzahlen können. Bis zu 292 Euro pro Monat sind zudem von Sozialversicherungsbeiträgen ausgenommen, sodass sich bis zu diesem Betrag gar keine Abgaben ergeben. Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitgeber nur dann gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wenn Arbeitnehmer den Aufbau dieser über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Das gilt auch nur dann, wenn der jeweilige Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber finanziert wird, so besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Es kann trotzdem Sinn machen, eine solche anzubieten, um neue Mitarbeiter von einer Stelle im eigenen Unternehmen zu überzeugen. Das Internet bringt viele Vorteile mit sich, sodass Arbeitgeber auf der eigenen Webseite oder auf entsprechenden Anzeigen mit dem Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge werben können.
Wie die betriebliche Altersvorsorge umgesetzt werden kann
Grundsätzlich bestehen 5 verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge umzusetzen. Arbeitgeber können sich für eine dieser Optionen entscheiden und einen entsprechenden Anbieter selbst auswählen. Es stehen die folgenden Modelle zur Auswahl:
· Direktversicherung
· Pensionskasse
· Pensionszusage bzw. Direktzusage
· Pensionsfonds
· Unterstützungskasse
Damit das jeweils passendste Modell ausgewählt werden kann, sollten Arbeitgeber sich einen Überblick über die Stärken und Schwächen der verschiedenen Möglichkeiten verschaffen.
Direktversicherung
Diese Art von betrieblicher Altersvorsorge kommt am häufigsten zum Einsatz. Es handelt sich im Prinzip um eine gewöhnliche Rentenversicherung, welche vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen werden kann. Dabei wird ein Versicherungsunternehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischengeschaltet. Arbeitgeber können den Tarif selbst auswählen. Der große Vorteil dieses Modells besteht in der Einfachheit und der Flexibilität und lohnt sich daher auch für kleine Unternehmen. Bei einem Jobwechsel des Mitarbeiters lässt sich die Direktversicherung unkompliziert zu einem anderen Arbeitgeber übertragen.
Pensionskasse
Arbeitgeber können einen Vertrag mit einer externen Pensionskasse schließen, wobei es sich um eine rechtlich eigenständige Organisation handelt, die Betriebsrenten anbietet. Diese Option weist Ähnlichkeiten mit der Direktversicherung auf und wird daher seit der Einführung von Direktversicherungen seltener genutzt. Ein Vorteil der Pensionskasse besteht darin, dass die Regularien weniger streng sind als bei Direktversicherungen. Hierdurch können höhere Renditen erwirtschaftet werden. Ein Nachteil besteht darin, dass die Rente unter Umständen gekürzt wird, wenn die Pensionskasse finanzielle Probleme hat.
Pensionszusage bzw. Direktzusage
Im Gegensatz zur Direktversicherung arbeiten Arbeitgeber bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht mit einem bestimmten Versicherungsunternehmen zusammen. Stattdessen entscheidet der Arbeitgeber selbst, in welche Anlageprodukte die gesparten Beiträge fließen sollen. Demnach ist der Arbeitgeber auch für die Auszahlung der Betriebsrente zuständig, wenn der ehemalige Mitarbeiter in Rente geht. Sehr vorteilhaft ist dabei, dass der Arbeitgeber die Gestaltung der bAV in die eigene Hand nehmen kann, was eine hohe Flexibilität ermöglicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nur der Beitragserhalt vom Arbeitgeber garantiert werden muss. Bei einem Jobwechsel kann die Direktzusage im Normalfall nicht übertragen werden, was einen Wechsel des Mitarbeiters unattraktiver macht.
Pensionsfonds
Bei einem Pensionsfonds müssen sich Arbeitgeber nicht selbst um die Kapitalanlage kümmern, sondern können dies an eine unabhängige Institution outsourcen. Oftmals werden die Beiträge aber in risikoreichere Produkte investiert, sodass sich auch die Risiken für die Mitarbeiter erhöhen. Dies kann sich allerdings positiv auf die erzielte Rendite auswirken.
Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse versucht ebenfalls, die gesparten Beiträge gewinnbringend zu investieren. Die Besonderheit ist hierbei, dass auch die Beiträge der Mitarbeiter steuerfrei sind und das unbegrenzt. Steuern müssen dann allerdings in der Auszahlungsphase gezahlt werden. Somit lohnt es sich, diese Form der betrieblichen Altersvorsorge vor allem Führungskräften mit hohem Gehalt anzubieten. Diese profitieren nämlich besonders von der Steuerfreiheit in der Ansparphase.
Wichtige Tipps
Welches Modell der betrieblichen Altersvorsorge Arbeitgeber anbieten sollten, hängt stark von der individuellen Situation ab und muss gegenüber anderen Formen sowie deren Vor- und Nachteile abgewogen werden. Dabei ist es wichtig, die Mitarbeiter und ihre Bedürfnisse stets miteinzubeziehen. Als Arbeitgeber sollten die Angestellten daher über das bAV Konzept informiert werden. Es sollten nur Konzepte angeboten werden, die sich für die Mitarbeiter auch wirklich lohnen. Grundsätzlich kann es sich sehr lohnen, ein flexibles bAV Konzept anzubieten, welches sich an veränderte Lebenssituationen anpasst, um stets attraktiv für Mitarbeiter zu sein. Unternehmen, die gar keine betriebliche Altersvorsorge anbieten, sind für potenzielle Mitarbeiter weniger interessant, als solche, die mithilfe von klugen bAV Konzepten zeigen, dass ihnen die Zukunft der Mitarbeiter am Herzen liegt.