Im Streitfall zeigt der Veranstalter sein wahres Gesicht.
Durch die Pandemiesituation (Beherbergungsverbot) ergab sich der Umstand, dass wir für unsere beiden Kinder innerhalb von 48 Stunden einen Negativtest vorweisen sollten. Aufgrund der erschöpften Testkapazitäten, vorgegebener Testorte und Wochenendbetriebs war es uns unmöglich die Tests zum Reisebeginn vorzulegen. Eine Stornierung war die Folge. Jugendtours behielt 90% des Reisepreises ein und begründete seine hohe Stornierungsgebühr zuerst lapidar mit ihren AGB. Auf Nachfragen und mit der Bitte, um eine kulante Lösung konterte Jugentours sinngemäß, dass es ja nicht das Problem des Veranstalters sei. Wir baten, um eine geringere Stornierungsgebühr und fragten nach der Möglichkeit einer Teilverrechnung für eine zukünftige Reise, ohne Erfolg. Jugentours beharrt auf 90% Gebühr, obwohl bereits per Anwaltsschreiben auf die unübliche Höhe hingewiesen wurde. In einem letzten Schreiben teilte Jugentours mit, dass es eben nicht das Problem des Veranstalters sei und ließ uns mit der Aussage stehen. Auf weitere Schreiben (auch vom Anwalt) wurde gar nicht reagiert. Aufgrund der Pandemiesituation besteht, laut Aussage diverser Rechtsberater (z.B.: reiserechtfuehrich com), die sogenannte „rechtlichen Unmöglichkeit“. Aus diesem Grund wird Jugendtours wohl im Nachhinein doch zahlen müssen – und zwar mehr als ich eigentlich zurückverlangte. Das wird nun ein Gericht entscheiden. Ich kann nur jedem empfehlen sich gegen das Einbehalten der hohen Stornierungsgebühr zu wehren, denn es scheint „eine Masche“ zu sei.