- Auf
- 31 Jan 2024
- Lesezeit
- 4 Minuten
Die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub ist in der Regel groß. Umso ärgerlicher ist es, wenn es am Flughafen zu unerwarteten Komplikationen kommt. Flugverspätungen oder gar -ausfälle sind jedoch keine Seltenheit. Bei rund 30 Prozent der täglichen Abflüge kommt es zu Verzögerungen. Einer von zehn Flügen wird wiederum gänzlich annulliert. Kommt es zu unerwarteten Zwischenfällen, stehen Passagieren jedoch einige Rechte zu. Bei Flugverspätungen steht Passagieren oft eine Entschädigung zu.
Warum Verspätung nicht gleich Verspätung ist
Am Flughafen gibt es einen strikten Zeitplan. Kein Wunder, denn von großen Flughäfen wie Frankfurt heben rund 350 Flüge am Tag ab. Dennoch kommt es relativ häufig vor, dass sich der Abflug verschiebt. Reichlich ärgerlich, wenn Sie bereits am Gate warten. Doch nicht immer gibt es einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Denn das EU-Fluggastrecht spricht erst von einer Verspätung, wenn das Flugzeug mindestens zwei Stunden nach der geplanten Abflugzeit abhebt. Dann steht den Passagieren eine angemessene Verpflegung am Flughafen vor. Finanzielle Entschädigung gibt es hingegen erst, wenn der Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt. Liegt der Zielflughafen außerhalb der EU, muss die Verspätung 4 Stunden oder noch mehr betragen. Wenn unterwegs noch Zeit gutgemacht werden kann, gibt es im Zweifelsfall auch keine Entschädigung. Verspätungen müssen der Airline zudem angelastet werden können. Schlechtes Wetter oder Streik führen dazu, dass die finanzielle Anspruchsleistung verfällt.
Flug annulliert: Horrorvorstellung für alle Passagiere
Bei einer Flugverspätung hebt die Maschine meist mit einigen Stunden Verzögerung ab. Wenn der Flug gestrichen wird, bleiben die Fluggäste aber ganz sicher am Boden. Ein wahres Horrorszenario, wenn Sie gerade auf den Weg in den Urlaub sind. Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Dabei muss die Airline entweder den Ticketpreis zurückerstatten oder eine vergleichbare Alternative zur Beförderung anbieten. Kommt es zu Mehrkosten durch eine Umbuchung, müssen diese ebenfalls von der Airline getragen werden. Ein ähnlich schlimmes Szenario wartet auch dann, wenn der Flug überbucht wird. Auf einigen Routen werden mehr Passagiere eingebucht, als Plätze in der Maschine verfügbar sind. Die Airlines kalkulieren hier mit Ausfallquoten. Wenn Sie dann im Besitz eines Flugtickets sind, kann die Airline die Beförderung dennoch verweigern. Die Entschädigungsleistung liegt dann zwischen 250 und 600 Euro.
Beweise sammeln: Airlines stellen sich oft quer
Wenn Sie von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen sind, müssen Sie möglichst viele Beweise sammeln. Halten Sie Änderungen im Flugplan per Foto fest, um später stichhaltige Beweise vorlegen zu können. Kommt es zu einer Überbuchung, sollten Sie auf ein Schreiben der Airline pochen. Ansonsten könnte die Fluggesellschaft im Nachhinein auch behaupten, dass Sie zu spät am Flughafen waren. Nach der ärgerlichen Verspätung oder der Annullierung können Sie Ihre Forderungen direkt bei der Airline einreichen. Dafür gibt es auf der Homepage meist ein Beschwerdeformular. Alle Anträge müssen stets schriftlich gestellt werden. Auch die Kommunikation sollte nur per E-Mail oder Post erfolgen. Wichtig ist, dass Sie alle Dokumente aufbewahren. Reagiert die Airline nicht, kann das jeweilige Luftfahrt-Bundesamt oder die zuständige Behörde im EU-Land kontaktiert werden. In Deutschland wäre das die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. Selbst gegen die Airline gerichtlich vorzugehen, verlangt oft einen langen Atem. Denn die großen Konzerne wissen ganz genau, wie Prozesse künstlich in die Länge gezogen werden können. Daher lohnt es sich, hier stets auf professionelle Stellen zurückzugreifen. Diese können im Härtefall auch stellvertretend vor Gericht ziehen. Wenn keine Beweise gesammelt wurden, können Flugverspätungen und -annullierungen auch ganz einfach über Tracking-Apps bewiesen werden. Über die Flugnummer kann der betroffene Flug schnell und unkompliziert ausfindig gemacht werden. Bei einer Beschwerde ist zudem ohnehin die Airline in der Beweispflicht.
EU-Fluggastrechte: Wann Passagiere einen Anspruch haben
Die EU-Fluggastrechte wurden von der Europäischen Union entworfen und sollen für einheitliche Regelungen im Flugverkehr sorgen. Bei einer Verspätung oder einer Flugannullierung besteht seither immer dann ein Entschädigungsanspruch, wenn der Abflugort in einem EU-Land liegt. Zudem besteht auch immer dann ein Anspruch, wenn Sie mit einer Airline mit Sitz in Europa fliegen. Wenn Sie nun aber von New York nach Frankfurt fliegen und die Airline einen Sitz in den USA hat, gelten die Fluggastrechte der Europäischen Union nicht. Die Fluggastrechte beziehen sich aber nicht nur auf Verspätungen und Annullierungen. Auch verloren gegangene Gepäckstücke müssen innerhalb eines definierten Zeitrahmens durch die Airline ersetzt werden. Ein Anspruch besteht nicht, wenn es eine ausreichende Zeitspanne zwischen Information und Zeitänderung oder Annullierung gegeben hat. Denn natürlich ist der Flugplan nicht in Stein gemeißelt. Viel Spielraum haben die Airlines dennoch nicht. Ändert sich die Flugzeit eine Woche vor Abflug um mehr als eine Stunde nach vorne oder zwei Stunden nach hinten, besteht bereits ein Anspruch auf eine Entschädigungsleistung.
Fluggastrechte machen Probleme erträglicher
Verspätungen und gestrichene Flüge werden auch in Zukunft zum Alltag für Reisende gehören. Mit den EU-Fluggastrechten steht aber zumindest ein einheitlicher Rahmen für Entschädigungen fest. So können Sie Probleme schneller lösen und haben stets einen Überblick darüber, welche Ersatzleistungen Ihnen als Passagier zustehen.