Alle Erfahrungsberichte von Joachim Weronik

  • Review Über: gartenmöbel

  • Bestellen

    Service

    Preis

    Lieferung

    Nochmal einkaufen
    Insgesamt

    Unglaublicher Schrott

    Ein unfassbarer Schrott der mir verkauft wurde!
    Die Gartenbank kam in einem viel zu unstabilen Karton an und war daher bei der Anlieferung zerfleddert.
    Da die Montageanleitung fehlte, bat ich (mehrfach) um Zusendung. Leider erhielt ich eine, welche nicht ganz zum Produkt passte, was ich auch vergeblich reklamiert hatte.
    Die Schrauben die beilagen, waren z.T. zu kurz, so dass ich die Schraubenlöcher entsprechend aufbohren musste.
    Das Holz ist VIEL zu weich, so als könnte man mit einem guten Biss, Stücke rausbeißen.
    Das war vmtl. auch der Grund, warum sich in der werkseitig vorbereiteten Sitzflächenunterstützung bereits nach 3 Wochen die im Übrigen viel zu dünnen Pax-Schrauben lösten, das obwohl ich nur 68 kg wiege.
    Ich habe um Kaufrücktritt gebeten, woraufhin man mir Anbot, die Sitzbank zurückzusenden. Mein Hinweis, dass die zerfledderte und viel zu dünne Verpackung bereits entsorgt wurde, wurde ignoriert. Meine Bitte, die Sitzbank abholen zu lassen wurde abgelehnt. Mein Angebot, dass ich die Schrott-Gartenbank gegen ein dem Zerlegungs-Aufwand angemessenes Entgeld (die Höhe des Entgegenkommens hatte ich offen gelassen) sowie einer von mir neu geleisteten Verpackung wurde nich beantwortet.
    Ich kann nur dringend von dem Shop "Gartenmöbel.de" abraten!
    Wer billig kauft, kauft zweimal.


  • Review Über: tectake

  • Bestellen

    Service

    Preis

    Lieferung

    Nochmal einkaufen
    Insgesamt

    VORSICHT! Sehr unkulantes Verhalten bei Gewährleistungsanspruch!

    Die Sensorautomatik zum Öffnen und Schleißen des Abfalleimers war bereits nach ca. 6 Monaten defekt. Auf die erste Reklamation direkt bei Tec Take wurde überhaupt nicht reagiert. Auf die zweite Reklamation ca. 6 Wochen später kam die folgende Antwort (hier im Original):

    "Leider ist nach dieser Zeit die Gewährleistung verstrichen.
    Ich möchte Ihnen das auch gerne erklären.
    Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, welche für Verbraucher 2 Jahre beträgt (Unternehmer 1 Jahr).
    Hierzu muss der Mangel an dem Gerät bereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorgelegen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate wird zu Gunsten des Verbrauchers pauschal davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand (es sei denn, dass die Art des Mangels dies ausschließen würde). Danach jedoch muss der Käufer dies nachweisen."

    Meines Erachtens tritt ein Gewährleistungsfall für den Verbraucher immer dann ein, wenn ein Mangel innerhalb der ersten 24 Monate und ohne Eigenverschulden auftritt, was hier eindeutig der Fall sein dürfte.
    Insofern ist m.E. das Verhalten des Unternehmens im vorliegenden Fall rechtswidrig und unzulässig. Möglicherweise wird darauf spekuliert, dass der Kunde aufgrund des geringen Wertes keine Rechtsmittel einlegt.

    Nach nochmaliger Reklamation wurde das defekte Teil ausgetauscht