afterbuy - Gesamtbewertung basierend auf 22 Bewertungen

82% Nochmal einkaufen




Vorgestellte Bewertungen

Relevanteste positive Bewertung

  2024-05-26
Lagerverwaltung und Versandabw
Die Plattform afterbuy ist super, weil sie tolle Features für die Lagerverwaltung und die Versand...Lesen Sie weiter
T. Mann

Relevanteste negative Bewertung

  2024-04-13
3-Jahres Vertrag
Ich bin seit 20 Jahren Kunde bei ihnen und habe erfahren, dass ich unwissentlich in einen viel zu...Lesen Sie weiter
Lemke

Meistbewertete Bewertung

  2023-12-09
plötzliche Preiserhöhung ohne
Unglaublich, nach 15 Jahren haben sie mir einfach das Dreifache berechnet, ohne Bescheid zu geben...Lesen Sie weiter
gerta

Erfahrungen (22)

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    plötzliche Preiserhöhung ohne Vorwarnung

    Unglaublich, nach 15 Jahren haben sie mir einfach das Dreifache berechnet, ohne Bescheid zu geben. Diese alte Software ist echt undurchsichtig und es ist fast unmöglich herauszufinden, welchen Tarif ich eigentlich habe. Wenn man anruft, landet man bei einem genervten Nerd, der keine Ahnung hat. Es wird Zeit, über eine bessere Alternative nachzudenken. Vielleicht könnte "Dewabit" eine Option sein, um zu überprüfen, ob sie eine API zu DHL haben.


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    Nutzung der Plattform ...quot...Afterbuy...quot...

    Früher gut, heute unseriös, rechtswidrige Willkür
    Vertragsbruch, Betrug und Nötigung

    Seit 2009 habe ich einen Vertrag mit der VIA-online GmbH zur Nutzung der Plattform „Afterbuy“. Entsprechend AGB war/ist dieser Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende jederzeit kündbar.
    Zum 01.07.2023 nahm die ViA-Online GmbH eine Tarifanpassung vor. Die Preise wurden erhöht (5% Laufzeitzuschlag plus Inflationsausgleich) und ohne meine Zustimmung wurde mein Tarif in einen Vertrag mit fester Vertragslaufzeit von 48 Monaten, beginnend ab 01.07.2023, umgewandelt. Dass die Zeit des Bestandsschutzes gleichbedeutend ist mit der Vertragslaufzeit war aus den Informationen die Afterbuy veröffentlicht hat, nicht zu erkennen. Erst auf Nachfrage meinerseits erhielt ich davon Kenntnis. In etwa zur gleichen Zeit wurden auch die AGB geändert, ohne dass ich davon in Kenntnis gesetzt wurde. Ich widersprach der Tarifanpassung per Mail und nachfolgend per Einschreiben. Entsprechend BGB §313 Abs.3 besteht bei einem Dauerschuldverhältnisse, wenn bei einer Vertragsanpassung keine Einigung beider Vertragspartner möglich ist, für den Benachteiligten Partner das Recht zur Kündigung.
    Ich kündigte per Einschreiben meinen Vertrag und widerrief ebenfalls die Abbuchungsermächtigung.
    Die Bestätigung meiner Kündigung durch die ViA-Online GmbH ging am 15.09.2023 (!) per Mail bei mir ein. Hierin wird auf die Vertragslaufzeit bis 01.07.2027 verwiesen, aber aus „Kulanz“ wird das Vertragende zum31.08.2024 bestätigt. Mein Widerspruch hierzu verlief fruchtlos.
    Trotz des Widerrufes der Einzugsermächtigung durch mich nimmt die ViA-Online GmbH weiterhin Abbuchungen von meinem Bankkonto vor.
    Was hier gemacht wird ist:
    1. Vertragsbruch, da wesentliche Vertragsbestandteile ohne meine Zustimmung geändert und in Kraft gesetzt wurden.
    2. Vertragsbruch, da mir das vertraglich vereinbarte Kündigungsrecht versagt wird.
    3. Verstoß gegen BGB §313 Abs.3, da mir das das Sonder-Kündigungsrecht verweigert wird.
    4. Betrug, da Gebühren für weitere 12 Monate über den normalen Kündigungstermin meines Vertrages hinaus erzwungen werden.
    5. Unerlaubte und somit rechtswidrige und strafbare Abbuchungen von meinem Bankkonto werden weiterhin vorgenommen.
    6. Nötigung, da per Mail bereits jetzt für den Fall der nicht weiteren Zahlung das Inkasso angedroht wird.

    Ich habe daraufhin Anzeige wegen Vertragsbruch, Betrug und Nötigung gegen Frau Daliah Salzmann, Geschäftsführung der via-online GmbH, erstattet.