Alle Erfahrungsberichte von WolfgangL

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    Vorsicht, Finger weg!

    Waren über 30 Jahre Kunde bei der Halleschen. Es gab auch keine Probleme im Leistungsfall - die kleine Krankenhaustagegeldversicherung hat vertragsgemäß bei Krankenhausaufenthalten erstattet.

    Warum nun dieser Warnhinweis?

    Ich hatte am 26.03.2020 fristgerecht mit der Frist von 3 Monaten zum 31.12.2020 (normales Jahresende) gekündigt. Unter Verstreichenlassen einer Zeit von 7 Tagen durch die Versicherung teilt mir die Hallesche am 02.04.2020 mit, dass eine Kündigung mit 3 Monatiger Frist nur zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich sei, und dies wäre bei mir der 30.06.2020 gewesen. Die Kündigung sei daher rechtsunwirksam ausgesprochen, der Vertrag bestehe fort.

    Ich habe daher nun zum 30.06.2021 erneut gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen... und erhalte im Juli 2021 eine Mahnung ohne Angabe, worauf sich die Forderung stützt, mit dem Text:
    "Was bedeutet das für Sie?
    Wir werden eine Anwaltskanzlei mit der Realisierung der Beitragsforderung beauftragen und ggf. das gerichtliche Mahnverfahren einleiten lassen."

    Ich habe wegen des Bagatellbetrages (< 3 €) aus wirtschaftlichen Gründen überwiesen - ohne zu prüfen, ob der Anspruch der Halleschen zu Recht besteht. Bin trotzdem froh, jetzt diesem Unternehmen den Rücken gekehrt zu haben.