Alle Erfahrungsberichte von Wolfgang Leistner

  • Review Über: Stadtenergie

  • Bestellen

    Service

    Preis

    Lieferung

    Nochmal einkaufen
    Insgesamt

    Gas

    Ich bin Anfang Mai zu Stadtenergie gewechselt, da mein bisheriger Versorger die Preise stark erhöht hatte und Stadtenergie im Vergleich noch relativ günstig angeboten hatte. Inzwischen habe ich das aber schwer bereut. Der Wechsel verlief problemlos. Allerdings legte Stadtenergie für die Abschlagszahlungen nicht meinen Vorjahresverbrauch, sondern einen für mich nicht nachvollziehbaren Phantasiewert zu Grunde, so dass nun der Abschlag sogar noch über dem angekündigten meines bisherigen Anbieters lag. Nach einem Telefonat im Mai wurde dann der Abschlag tatsächlich gesenkt, zwar nicht ganz auf das realistische Niveau, aber immerhin. Anfang September wurde nun plötzlich ein drastisch erhöhter Abschlag abgebucht. Auf meine schriftliche Anfrage hin wurde mir nachträglich ein rückdatiertes Schreiben zugesendet, in dem die Preiserhöhung zum 1.10.22 wegen der neuen Umlagen sowie der höhere Abschlag bekannt gemacht wurde. Dabei wurde erneut der völlig überzogene Jahresverbrauch zu Grunde gelegt. Allerdings wurde der höhere Abschlag nicht wie im Schreiben angegeben zum Anfang Oktober, sondern schon Anfang September abgebucht. Nachdem ich erneut schriftlich unter Vorlage meiner Vorjahresrechnung interveniert hatte, wurde mir der überzogene Verbrauch mit einer Einschätzung meines Netzbetreibers MITNETZ Gas begründet. Die Abrechnung mit dem Vorjahresverbrauch interessierte bei Stadtenergie anscheinend niemanden. Mir wurde geraten, meine Zählerstände künftig regelmäßig zu erfassen, damit man meinen Verbrauch besser einschätzen könne. Als ich dies heute tun wollte, wurde der von mir abgelesene Zählerstand nicht akzeptiert, weil er viel zu niedrig sei - eine Unverschämtheit. ALs ich dann zur Schadensbegrenzung wenigstens den Abschlag im Online-Portal auf das von Stadtenergie vorgegebene mögliche Minimum, was eigentlich immer noch zu hoch ist, absenken wollte, wurde dies ebenfalls abgewiesen. Ich habe nun zunächst bei meinem Netzbetreiber nachgefragt, ob die Aussage von Stadtenergie so stimmt oder erfunden ist. Nach dessen Rückmeldung werde ich dann wohl meinen Anwalt einschalten müssen, denn ich habe hier inzwischen den Verdacht, dass es ähnlich wie bei TelDaFax laufen könnte, der Versorger im Verlauf des Winters Insolvenz anmeldet und die ganzen überhöhten Vorauszahlungen weg sind.

    Kurzes Update: MITNETZ Gas hat mir inzwischen schriftlich bestätigt, dass ein Jahresverbrauch von 18.000 kWh an Stadtenergie gemeldet wurde und nicht wie Stadtenergie behauptet 24.215 kWh. Hier lügt Stadtenergie ganz offensichtlich.
    Ich habe inzwischen eine formelle Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG an Stadtenergie gesendet. Begründet habe ich diese u.a. mit Verstößen gegen die eigenen Lieferbedingungen, in denen klare Aussagen zu Bemessung der Abschlagszahlung gemacht werden.
    Reagiert Stadtenergie nicht zufriedenstellend, wende ich mich im nächsten Schritt an die Schlichtungsstelle Energie zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Erst wenn das nicht weiterhilft, schalte ich einen Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung ein.

    Hallo Herr Leistner,

    ich denke dass da etwas nicht stimmt. Ich befürchte auch, dass wir die ganzen Ermäßigungen nicht bekommen und Stadtenergie pleite geht. Ein solches Durcheinander ist unzumutbar. Man müsste es an die Presse geben. Was meinen Sie?

    Kann die Ausführungen nur bestätigen. Zielführende Kommunikation mit diesem Unternehmen ist nicht möglich, da die Stadtenergie nur mit Reaktionazeiten >4 Wochen und dann nur per Serienbrief antwortet. Konkret angesprochenen Probleme werden ignoriert. Erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie wurde meine Abschlag auf ein erträgliches Maß angepasst. Aktuell habe ich den immer noch überhöhten Abschlag aneerkannt, da ja im Dezember ein Monatsabschlag von der "Allgemeinheit" übernommen wird. Da ich aktuell > 2500,00 € mehr an Abschlag bezahlt habe als ich zum 31.,10.2022 verbraucht habe teile ich die Bedenken dass dieser Abschlag im Falle einer Insolvenz verloren ist.
    Es gibt noch ein weiteres Problem mit der Stadtenergie. Die nachträglich mitgeteilte Preiserhöhung durch die nicht inkraftt getretene Gasbeschaffungsumlage zum 01.09.2022 wurde bisher nicht in gleicher Höhe zurückkorrigiert und die Mehrwertsteuerreduktion zum 01.10.2022 ist bisher weder bestätigt noch im Kundenportal berücksichtigt.
    Meine Reklamation vom 21.10.2022 ist bisher nicht beantwortet. Ich habe ein 4-wochenfrist gesetzt und werde dann wieder die Schlichtungsstelle Energie einschalten um zu vermeiden, dass ich mich bei der Jahresabrechnung am 30.04.2023 mit der Stadternergie nicht über den Preis ab 01.10.2022 streiten muss.
    Rudolf Bös


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    Kurzes Update: MITNETZ Gas hat mir inzwischen schriftlich bestätigt, dass ein Jahresverbrauch von 18.000 kWh an Stadtenergie gemeldet wurde und nicht wie Stadtenergie behauptet 24.215 kWh. Hier lügt Stadtenergie ganz offensichtlich.
    Ich habe inzwischen eine formelle Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG an Stadtenergie gesendet. Begründet habe ich diese u.a. mit Verstößen gegen die eigenen Lieferbedingungen, in denen klare Aussagen zu Bemessung der Abschlagszahlung gemacht werden.
    Reagiert Stadtenergie nicht zufriedenstellend, wende ich mich im nächsten Schritt an die Schlichtungsstelle Energie zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Erst wenn das nicht weiterhilft, schalte ich einen Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung ein.

    Hallo Herr Leistner,

    ich denke dass da etwas nicht stimmt. Ich befürchte auch, dass wir die ganzen Ermäßigungen nicht bekommen und Stadtenergie pleite geht. Ein solches Durcheinander ist unzumutbar. Man müsste es an die Presse geben. Was meinen Sie?

    Kann die Ausführungen nur bestätigen. Zielführende Kommunikation mit diesem Unternehmen ist nicht möglich, da die Stadtenergie nur mit Reaktionazeiten >4 Wochen und dann nur per Serienbrief antwortet. Konkret angesprochenen Probleme werden ignoriert. Erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie wurde meine Abschlag auf ein erträgliches Maß angepasst. Aktuell habe ich den immer noch überhöhten Abschlag aneerkannt, da ja im Dezember ein Monatsabschlag von der "Allgemeinheit" übernommen wird. Da ich aktuell > 2500,00 € mehr an Abschlag bezahlt habe als ich zum 31.,10.2022 verbraucht habe teile ich die Bedenken dass dieser Abschlag im Falle einer Insolvenz verloren ist.
    Es gibt noch ein weiteres Problem mit der Stadtenergie. Die nachträglich mitgeteilte Preiserhöhung durch die nicht inkraftt getretene Gasbeschaffungsumlage zum 01.09.2022 wurde bisher nicht in gleicher Höhe zurückkorrigiert und die Mehrwertsteuerreduktion zum 01.10.2022 ist bisher weder bestätigt noch im Kundenportal berücksichtigt.
    Meine Reklamation vom 21.10.2022 ist bisher nicht beantwortet. Ich habe ein 4-wochenfrist gesetzt und werde dann wieder die Schlichtungsstelle Energie einschalten um zu vermeiden, dass ich mich bei der Jahresabrechnung am 30.04.2023 mit der Stadternergie nicht über den Preis ab 01.10.2022 streiten muss.
    Rudolf Bös