Alle Erfahrungsberichte von NoDon

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    Darlehensverzicht - keine Treueprämie

    Fragwürdige Treueoption-Regelung in der Schwäbisch Hall AGB.

    Die fragwürdige Treueoption-Regelung in der Schwäbisch Hall AGB führt zu meiner negativen Bewertung. Wer hier zur Treueoption eine positive Meinung äußert, hatte womöglich das Glück einer zufällig ehrlichen und damit guten Kundenbetreuung. Denn, welche Absicht steckt dahinter, wenn zur sogenannten Treuoption in der ausgehändigten AGB, unter §3, Abs. 2 steht: „Nach einer Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Zuteilung von mindestens 7 Jahren sowie einer Treuezeit von mindestens 12 Monaten kann der Bausparer eine Treueprämie erhalten, sofern er dann auf die Inanspruchnahme des zugeteilten Bauspardarlehens verzichtet“. In einem weiteren Satz steht: „Die Wahl der Treueoption ist frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn möglich“.
    Ich habe 2007 einen Vertrag über 50T Euro abgeschlossen. Frühestens nach 5 Jahren bzw. nach 7 oder mehr Jahren soll ich selbst an diese Bedingung zur Beantragung einer Treueoption denken!? In der
    Zuteilungsmitteilung der Schwäbisch Hall v. 10.02.22 wird nicht darauf hingewiesen, dass beim möglichen Verzicht auf ein Darlehen, diese Option zu beantragen ist und eine Treuezeit von mind. 12 Monaten einzuhalten wäre. Ich habe Darlehensverzicht und Auszahlung des Guthabens dann erst im Jan. 23 beantragt. Wäre ich im Schreiben v.10.02.22 auf die Beantragung der Treueoption hingewiesen worden, hätte ich diese auch beantragt und die Gelegenheit gehabt eine Treuefrist einzuhalten. Ich hätte die Auszahlung des Guthabens und Verzicht auf das Darlehen auch erst im 23 beantragen können.
    Im Schriftverkehr mit der Schwäbisch Hall wurde mir immer geschrieben, wie wichtig meine Zufriedenheit und Vertrauen wäre, aber auch immer auf §3 der AGB verwiesen, dass eine Bonuszahlung nicht möglich sei. Man beruft sich auf Verpflichtungen und verweist immer wieder auf die Voraussetzungen lt. AGB. Ich muss also annehmen, dass man das
    Vergessen des Antrages auf Treueoption sowie dessen Nichterwähnung im Zuteilungsschreiben, in der Kalkulation berücksichtigt hat. In der Betreuung des Kunden sind die Bausparkassenmitarbeiter, -innen, augenscheinlich nicht angehalten, diese Option nach Vertragsabschlusses wieder in ein Kundengespräch zu bringen.
    Ich kann hier nur noch mitteilen, dass mir bei der LBS Bayern der Zinsbonus ohne mein Zutun ausbezahlt wurde, ohne zeitgebundener bzw. keiner Antragstellung – und er ist noch höher als bei der Schwäbisch Hall!