Alle Erfahrungsberichte von Marco Finkbeiner

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    Verweigerung der Erstattung trotz Falschlieferung durch Yoox

    Aufgrund einer Falschlieferung war ich gezwungen, ordnungsgemäß und fristgerecht eine Retoure aufzugeben. Ich habe die Ware so wie erhalten zurückgeschickt. Yoox behauptete – auf Nachfrage meinerseits, warum die Erstattung des falsch gelieferten Artikels bislang nicht erfolgte –, dass die retournierte Ware nicht der Ware entspräche, die ich von Yoox erhalten habe. Dieser Unterstellung habe ich mehrmals widersprochen. Eine Falschlieferung ist gemäß § 434 Absatz 3 BGB einem Sachmangel gleichgestellt. Dabei ist es irrelevant, ob der Fehler bei Yoox im Versandlager entstanden ist oder auf dem Weg ein Austausch stattgefunden hat. Yoox ist für den kompletten Transportweg bis zur Lieferung verantwortlich. Somit verlange ich gemäß § 439 BGB die Nacherfüllung. Auch das lehnte Yoox ab. Da Yoox weiterhin den geleisteten Kaufbetrag einbehält und auch nicht bereit ist, die behauptete Falschlieferung aus der Retoure an mich zu senden, muss Yoox betrügerisches Verhalten unterstellen. Ich kann nur vor Yoox warnen. Ich selbst war jahrelang zuverlässiger Kunde und nun wird so mit mir umgegangen – wider geltendes Recht. Die kontaktierte Verbraucherschutzzentrale warne mich vor diesen Mechanismen von Yoox, die bereits dort von anderen zur Anzeige gebracht wurden.