Alle Erfahrungsberichte von Heinrich Klassen

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    Unmögliches Verhalten der WEMAG: Kündigung Liefervertrag und 80%-ige Erhöhung der Abschläge

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    statt die Bundesmittel der Energiekreisbremse an ihre Kund:innen weiterzureichen, zieht es die die WEMAG vor Forderungen zu senden und Lieferverträge zu kündigen, statt Abschläge – welche um mehr als 80% gestiegen sind – rückwirkend mit den Bundesmitteln der Energiekreisbremse gutzuschreiben.

    Telefonisch bekam ich schwammige Auskünfte darüber wann die erhöhten Abschläge seit November 2022 rückwirkend über die Energiekostenbremse der Bundesregierung wieder gutgeschrieben werden.

    Mir wurden wortlos 90%-ige Erhöhungen weitergereicht.

    Nicht nur mir ist es nicht möglich Rechnungen zu begleichen und die WEMAG täglich zu erinnern dass sie ihre interne Arbeit erledigen muss.

    Lieber kündigt die WEMAG also Verträge, sendet Forderungen und Inkasso, anstatt ihre Buchhaltung und Kundenberater:innen alle Forderungen und Rückerstattungen gegenrechnen zu lassen.

    Niemand weiß ob die Abschläge rückwirkend erstattet werden.
    Also kündigt die WEMAG einen Liefervertrag lieber. Trotzdem sie Erstattungen aus Bundesmitteln erhält.

    Ich erwarte eine zeitnahe detaillierte Darstellung wie die WEMAG mit dieser undurchsichtigen Situation umzugehen plant.

    Ich fordere Sie auf zuerst ihre internen Prozesse, ihre unvorbereiteten Kundenberater:innen und den daraus entstehenden Schaden für Ihr eigenes Unternehmen zu bewältigen.

    Die WEMIG ist als Kundenorientierte Unternehmen angehalten Ihre Kundschaft zeitnah, professionell und detailliert zu informieren.
    Anstatt hilflosen Kund:innen finanziellen Druck zu machen und die Kosten um 100% zu erhöhen.

    Es sieht so aus als ob man selbst die Beträge errechnen muss welche einem zustehen. Und dann per Forderung selbst durchsetzen.

    Die WEMAG schuldet mir Geld.
    Ich erwarte eine lösungsorienterte zeitnahe Deeskalation.

    Wir warten auch schon über 6 Monate auf unsere Jahresabrechnung und können nur dazu raten, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.