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    Macbook Pro

    ACHTUNG: ANBIETER MISSACHTET GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG MIT FADENSCHEINIGEN ARGUMENTEN! HOHES KLAGERISIKO. BESSER WOANDERS BESTELLEN!

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    Sehr geehrter Herr xxx,

    danke für die Mail. Gerne erläutern wir Ihnen den Grundsatz zwischen Garantie und Gewährleistung.

    Allgemeiner Grundsatz:
    Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren regelt Mängel, die innerhalb der ersten 6 Monate nach dem
    Kauf auftreten. Ist dies der Fall, wird von eine werksseitigen Mangel gesprochen und der Hersteller/Händler
    Ist verpflichtet diesen Mangel zu beheben. Die Beweispflicht liegt hier beim Hersteller/Händler. Nach den
    Ersten 6 Monaten gilt der gleiche Anspruch, wenn nachgewiesen ist, dass der Mangel schon innerhalb der
    Ersten 6 Monate vorhanden war, der Kunde aber diesen erst später reklamiert hat (Zeitraum 2 Jahre).
    Diese Beweispflicht liegt hier beim Käufer.

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und wird von diesen festgelegt. Bei Apple beträgt diese
    12 Monate ab Kauf bzw. 36 Monate für Besitzer eines Apple Care Protection Plans.

    Ihr Problem ist erst nach den ersten 6 Monaten aufgetreten, damit ist es kein Gewährleistungsfall mehr.

    Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf Müller
    EDV-Direkt24
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