Alle Erfahrungsberichte von Ioannis Tavlaridis

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    Der Palmenmann hat Insolvenz angemeldet.

    Ich erwarb am 25.04.2022 einen „Olivenbaum (Picual)“ sowie eine „Hanfpalme Premium (Fortunei).

    Nachdem die Pflanzen ausgepackt wurden, fiel jedoch sofort auf, dass die unteren Blätter der Hanfpalme durch die Folierung abgeknickt waren. Die Ware war somit mangelhaft.

    Nach weiterer Korrespondenz wurde vereinbart, dass die Pflanzen zurückgesendet werden und der Kaufpreis erstattet wird. Es wurde nach Rücksendung überraschenderweise mitgeteilt, eine Kaufpreiserstattung abgelehnt werde.

    Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 663/23) vom 21.08.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet worden, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

    Hat das Gericht dem Schuldner wie hier ein generelles Verfügungsverbot auferlegt, spricht man von einem starken vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser hat nach § 22 InsO das Unternehmen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, es sei denn die Fortführung ist mit erheblichen Verlusten verbunden. In diesem Fall kann er mit Zustimmung des Gerichts den Betrieb still legen.

    Nach Insolvenzeröffnung ist der Schuldner nicht mehr passiv legitimiert, bestehende Verfahren werden unterbrochen und man muss die Forderung zur Tabelle anmelden. Eine solche Unterbrechung findet nach § 240 S. 2 ZPO auch schon statt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Dies bedeutet, dass NUR DANN keine Unterbrechung nach § 240 ZPO stattfindet, wenn zwar ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, dem Schuldner jedoch nur ein Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO auferlegt wurde.

    Ein vorläufiges Insolvenzverfahren hat primär die Funktion, eine potentiell vorhandene Insolvenzmasse zu sichern, Sanierungschancen zu wahren und eine drohende Vertiefung einer eingetretenden Insolvenzreife zu verhindern.

    Klagen sollten aktuell wohl nicht eingereicht werden, da diese abgewiesen werden würden. Statt dessen sollte man nun den Insolvenzverwalter anschreiben…

    Am Ende „riecht“ die Sache hier nach Anmeldung zur Tabelle…

    Mit Bestellungen wäre ich also vorsichtig…!