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    Vermögenswerte werden nicht herausgegeben

    JustTRADE unterdrückt die Herausgabe meiner Vermögenswerte, hält sich nicht an Vorgaben der BaFin, des EU-Parlaments, wendet Gesetze und AGB missbräuchlich, falsch + illegal zum Nachteil des Kunden an.

    JustTRADE lässt die Kryptowerte der Kunden durch einen Kryptoverwahrer verwahren, meine Kündigung der Geschäftsbeziehungen wird nicht akzeptiert.

    Die Herausgabe der Kryptowerte wird pauschal mit 100,- € + Gas Fees + weiteren Kosten, pro Kryptowert bepreist, zudem soll die Inhaberschaft der Wallets notariell bestätigt werden - letztlich wird (die Herausgabe der Kryptowerte) aber mit Verweis auf die AGB, die die EU-Kommission allerdings für ungültig erklärt, seitens des Kryptoverwahrers abgelehnt.

    Die Kryptowerte-Transferverordnung, der Beschluss des EU-Parlaments, die Ausführungen eines Ex-BaFin-Mitarbeiters werden missbräuchlich + falsch ausgelegt.

    JustTRADE hatte mir via eMail mit zivil- und strafrechtlichen Schritten + Schadensersatzansprüchen gedroht, sollte ich in den sozialen Netzwerken, etc., negativ über diese berichten.

    JustTRADE wollte anfangs nicht eingestehen, dass man rechtlich verpflichtet ist, mir meine Kryptowerte herauszugeben.

    Hiervon losgelöst wollte man die Kryptowerte lediglich an einen von der BaFin lizensierten Kryptoverwahrer übertragen, dies solle vom betreffendem Kryptoverwahrer noch zusätzlich bestätigt werden.

    Monate und unzählige eMails + Telefonate später, prüfte und prüfte man seit Tagen die Wallet-Adressen ohne mitzuteilen, warum man dafür so viel Zeit benötigt.

    Denn eigentlich waren diese Prüfungen der Wallet-Adressen fast abgeschlossen und man wollte nur noch wissen, wer der von der BaFin regulierte Kryptoverwahrer ist, an welchen die Kryptowerte transferiert werden sollen und natürlich dessen Bestätigung - sodann wäre man gewillt die Kryptowerte zu transferieren.

    Als ich aber erneut klarstellte, dass ich meine Kryptowerte selbst verwahre, teilte man mir mit, dass die Prüfungen nun weiter andauern würden ohne dies explizit zu konkretisieren.

    Lt. Beschluss des EU-Parlaments, müssen Kryptowerte die bei einem Kryptoverwahrer verwahrt werden, nämlich auch an externe, selbstverwaltete Wallets transferiert werden.

    Und auch lt. der Kryptowerte-Transfer-Verordnung müssen Kryptowerte an eigenverwahrte Wallets übertragen werden, führt ein Ex-BaFin-Mitarbeiter der bei der BaFin in der Geldwäscheabteilung arbeitete, aus.

    Dieser war überdies auch an der Verwirklichung jener Gesetze und Entwürfe, beteiligt - ist nun aber bei Coinbase beschäftigt.

    Mittlerweile sind die BaFin, die EU-Kommission und bald auch die Staatsanwaltschaft in den Fall involviert.