Alle Erfahrungsberichte von Kätzel

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    Schnäppchen wird bittere Pille

    Haben für unsere 80 jährige Mutter zum Geburtstag ein Wochenende mit uns Kindern für Juni 2020 gebucht.
    Auf Grund der momentanen Situation habe ich rechtzeitig die Reise storniert um keinen aus der Familie zu gefährden .
    Leider wurde mir dann von diesem Unternehmen 20% von meinem Gesamtpreis bei der Rückzahlung abgezogen.
    Die Begründung war,es handelt sich um einen Geschenkgutschein.
    Auf schriftliche Rückfragen beim Unternehmen kamen nur Informationen, das der Abzug rechtens sei.
    Schade,das auch in dieser Zeit noch die Kunden so abgezockt werden.
    Anders kann ich das nicht nennen!
    Also Vorsicht bei der Buchung!!

    Sehr geehrter Herr Uwe Kätzel aus Königsberg in Bayern,
    gerne möchten wir zu der Bewertung Stellung nehmen und diese in ein anderes Licht rücken.

    Im Zeitraum 25.03.2020 - 02.04.2020 haben wir insgesamt 9 E-Mails von Ihnen erhalten. Betreff war Ihr Stornierungswunsch. In der Kommunikation haben wir Ihnen diverse Vorschläge unterbreitet, den Gutschein bis zum Jahre 2023 nutzen zu können. Sie hätten den Gutschein verschenken oder verkaufen können. Bei allen Vorschlägen wären Ihnen keine Stornierungskosten oder Umbuchungsgebühren entstanden. Leider war all dies nicht gewünscht.

    Wir erhielten von Ihnen den schriftlichen Auftrag, den Gutschein zu einer Reise - die Reise in 4 Monaten stattgefunden hätte - zu geltenden Stornierungsgebühren kostenpflichtig zu stornieren. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Reise zurück treten oder seinen Vertrag stornieren. Der Reiseveranstalter verliert in diesem Fall seinen Anspruch auf den Reisepreis; eine etwaige Anzahlung ist zurück zu zahlen. Das haben wir noch am selben Tag gemacht.
    Der Veranstalter kann allerdings vom Reisenden eine angemessene Entschädigung verlangen (Stornogebühren; § 651h Abs. 2 BGB). Sie errechnet sich so, daß vom Reisepreis zum einen das abgezogen wird, was der Veranstalter durch die Nichtteilnahme erspart (z.B. Verpflegungskosten). Abgezogen werden zum anderen Einnahmen, die der Veranstalter durch anderweitigen Verkauf der Reise oder einzelner Reiseleistungen einnimmt. Das hat nichts mit einer Abzocke zu tun, wie Sie es hier in der Bewertung darstellen.

    Um Sie vor den Kosten zu bewahren hatten wir Ihnen mehrfach angeboten, den Gutschein in seiner ursprünglichen Form zu behalten. Damit wäre die Reise bis 31.12.2023 einlösbar gesesen. Das sind fast 3 Jahre!

    Ebenso hatten wir Ihnen die kostenfreie Umbuchung - sogar mit Hinweis der Nutzung eines Frühbucherrabatts von 10 % angeboten. Leider wurde auch dies von Ihnen abgelehnt. Statt Stornogebühren zu bezahlen hätten Sie eine Gutschrift von 60 EUR erhalten. Das wollten Sie nicht!

    Wenn der Kunde explizit auf einer Vertragsstornierung besteht, mussten wir dem Kundenwunsch stattgegeben. Selbst, wenn es wie in Ihrem Fall gegen jegliche Logik spricht.

    Ihr schriftlich geäußerter Wunsch: Zitat: "Ich bitte Sie mir die oben genannte Summe komplett zu überweisen abzüglich Ihrer Aufwandentschädigung." Der Rückzahlung sind wir ohne Zeitverzug nachgekommen.

    Der Redakteur der Bild Zeitung - den Sie wie angekündigt beauftragt haben, uns das Unternehmen zu diffamieren hat sich noch nicht gemeldet.