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- 10 Okt 2022
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Der Gesetzgeber arbeitet Jahr für Jahr an seiner Agenda für Änderungen. Das Jahr 2022 war bis jetzt sicherlich auch für die Politik nicht einfach. Die Corona-Krise ist noch nicht vorbei und der Ukraine-Krieg mit der folgenden Energiekrise sowie die Inflation haben für jede Menge Zündstoff gesorgt. Daneben existieren natürlich auch noch weitere Bereiche, für die der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen vorgibt. Wir schauen uns die wichtigsten Änderungen 2022 an.
1. Die Entastungspakete der Bundesregierung
Der Krieg in der Ukraine hat direkten Einfluss auf die Menschen hierzulande. Die Sanktionen und die Instrumentalisierung von Gaslieferungen als politisches Druckmittel der russischen Regierung haben die ohnehin schon steigende Inflation weiter befeuert. Aus diesem Grund brachte die Bundesregierung erst kürzlich ihr drittes Entlastungspaket auf den Weg. Folgende Regelungen sind in den Entlastungspaketen enthalten:
Entlastungspaket I
- Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Einkommensteuer von 1.000 auf 1.200 Euro
- Anhebung des Grundfreibetrags um 363 Euro auf 10.347 Euro
- Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer (befristet bis 2026
- Energiepreispauschale von 300 Euro pro Person (Rentner und Studierende ausgenommen)
- Einmaliger Kinderbonus von 100 Euro für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld
- Heizkostenzuschuss: 230 für Studierende und Auszubildende mit Förderanspruch, 270 Euro für Wohngeld-Empfänger
Entlastungspaket II
- 9 Euro im ÖPNV von Juni bis August 2022
- Einmalzahlung von 200 Euro für Empfänger von Sozialleistungen, 100 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld
- Weniger Energiesteuer auf Kraftstoffe von Juni bis August 2022
Entlastungspaket III (geplant)
- Basis-Stromversorgung zu günstigen zu billigeren Preisen mit Strompreisbremse
- Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Stromproduzenten
- Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises um 5 Euro pro Tonne um ein Jahr
- Erhöhung des Kindergeldes um 18 Euro
- Weitere Erhöhung des Kinderzuschlags auf 250 Euro
- Energiepreispauschale für Studierende (200 Euro) und Rentner (300 Euro)
- Weitere Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf 415 Euro
- Anhebung der Midijob-Grenze auf 2.000 Euro pro Monat ab Januar 2023
- Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
- Einführung des Bürgergeldes mit höheren Sätzen von ca. 500 Euro
- Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent
- Erhöhung und Entfristung der Home-Office-Pauschale
2. Glückspielstaatsvertrag: Glücksspielbehörde der Länder nimmt erste Tätigkeit auf
Um den Glücksspielstaatsvertrag haben die Bundesländer lange gerungen. Im Jahr 2020 haben sie jedoch eine Einigung erzielt, so dass der Glücksspielstaatsvertrag eigentlich schon zum 1. Juli 2021 in Kraft trat. Er sieht weitreichende Änderungen für Online-Casinos vor. Diese erhalten auf Antrag nun eine Lizenz, müssen dafür allerdings auch sehr weitreichende Spielerschutz-Maßnahmen einhalten. Darüber hinaus wird eine neue Glücksspiel-Steuer fällig, die eventuell die Bonus-Angebote der Anbieter schmälert. Spieler sollten deshalb bei der Casinowahl noch etwas genauer auf den Bonus schauen.
Zum 1. Juli 2022 hat die neu gegründete Gemeinsame Glückbehörde der Bundesländer (GGL) einen ersten Teil ihrer Arbeit aufgenommen. Somit ist die seit kurzem für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel zuständig. Ab Januar 2023 nimmt die GGL ihre Tätigkeiten vollumfänglich auf und reguliert den Glücksspielmarkt in Deutschland.
3. Mindestlohn: Ab Oktober 12 Euro pro Stunde
Der Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde. Das Gesetz wurde im Juni auf den Weg gebracht und bringt auch noch eine weitere Änderung mit sich: Die Grenze für 450-Euro-Jobs wird auf 520 Euro pro Monat angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Arbeitgeber nur eine Pauschalabgabe leisten – für die Arbeitnehmer sind keine zusätzlichen Zahlungen vorgesehen.
4. Neue Regelungen für Arbeitsverträge
Seit August 2022 müssen neu aufgelegte Arbeitsverträge deutlich transparenter ausfallen. So müssen Arbeitgeber genaue Angaben zu folgenden Aspekten machen:
- Dauer der Probezeit
- Genaues Enddatum bei Befristung von Arbeitsverträgen
- Genaue Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes (auch Vergütung von Überstunden, Zulagen und Zuschlägen)
- Vereinbarte Arbeitszeit (auch Pausen und Ruhezeiten)
- Anspruch auf Fortbildung
- Kündigungsverfahren sowie Fristen
- Hinweis auf Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
5. Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder
Für neu aufgenommene Kinder muss der Masern-Impfschutz schon seit März 2020 vorliegen. Nun gilt diese Regelung auch für alle Beschäftigten und Kinder, die schon vor dem 1. März 2020 in die jeweiligen Einrichtungen gegangen sind. Wer dagegen verstößt, kann ausgeschlossen werden.
6. Neue Grundsteuererklärungen
Weil die Grundsteuer neu berechnet wird, müssen Immobilien- und Grundstücksbesitzer zwischen Juli und Ende Oktober 2022 Unterlagen mit wichtigen Informationen zu ihren Immobilien einreichen. Die Abgabe der Erklärung erfolgt online über das Elster-Portal. Wie die neue Grundsteuer am Ende aussehen wird, erfahren die Betroffenen wohl erst 2024 oder 2025, weil die Bundesländer jeweils eigene Berechnungsmodelle nutzen und die Gemeinden auch noch ihre Hebesätze anpassen können.
7. Kündigungsbutton bei Verbraucherverträgen im Internet
Wer im Internet einen Vertrag abschließt, muss diesen auch wieder online kündigen können. Der Button sorgt dafür, dass die Kündigung entsprechend einfach möglich ist. Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Button-Regelung: Miet- und Arbeitsverträge können weiterhin nur mit einer eigenhändigen Unterschrift gekündigt werden.
8. Neue Corona-Regeln ab Oktober 2022
Das Infektionsschutzgesetz wurde zudem noch einmal geändert und soll in der aktuellen Form vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 gelten. Darin sind folgende Regelungen festgehalten:
- Maskenpflicht in Fernzügen (ab 14 Jahren, einfachere OP-Maske für alle zwischen 6 und 13 Jahren)
- Masken- und Testpflicht in Pflegeheimen
- Maskenpflicht beim Arztbesuch
Zudem können Länder nach eigenem Ermessen folgende Regelungen einführen:
- Maskenpflicht im ÖPNV
- Maskenpflicht an Schulen ab der 5. Klasse
- Testpflicht für Schulen und Kitas
2022: Ein bewegtes Jahr
Die weltpolitische Lage sorgt dafür, dass sich 2022 ohne Übertreibung als sehr bewegtes Jahr bezeichnen lässt. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und entsprechende Regelungen auf den Weg gebracht, um die Bürger aufgrund der steigenden Energiepreise zu entlasten. Darüber hinaus wurden jedoch Gesetze zum Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz sowie neue Corona-Regelungen beschlossen. Ab Oktober winkt vielen Beschäftigten zudem ein höherer Mindestlohn.