Die Firma Belvilla vertritt "NUR" die Interessen ihrer Auftraggeber in dem Fall die Vermieter der über Belvilla angebotenen Objekte. Trotz mehrerer gravierender Mängel zu zum Teil eine Nutzung des angemieteten Objekts unmöglich machten, sah die Firme Belvilla selbstverständlich nach Rücksprache mit Ihrem Auftraggeber (dem Vermieter) kein Anlass zu einer Entschädigung.
WARNUNG AN ALLE MIETER