Stromanbieter-Wechsel geht meist mit lukrativen Ersparnissen einher

Stromanbieter-Wechsel geht meist mit lukrativen Ersparnissen einher
Energie

Viele Menschen machen sich über Strom und den damit einhergehenden Kosten keinerlei Gedanken. Es zählt zu den Selbstverständlichkeiten in unserem Leben, dass er aus der Steckdose kommt und dafür in regelmäßigen Abständen die Stromrechnung ins Haus flattert. Ihre Höhe schockiert zwar viele Verbraucher, jedoch haben sie im stressigen Alltag weder Lust noch Zeit, sich näher damit zu befassen. So werden die oft hohen monatlichen Abschlagszahlungen automatisch vom Konto abgebucht, einmal jährlich erfolgt die Abrechnung.

Seit es Strom gibt, profitieren wir von zahlreichen Vorteilen, die wir jedoch auch teuer bezahlen müssen.

Preisanstieg für Strom in Deutschland

Dass die Preise für Strom seit Jahren ansteigen, ist bekannt. Im Einzelnen stellten sie sich von 2011 bis 2021, jeweils im April, in Euro-Cent pro Kilowattstunde wie folgt dar (Grundversorgungsvertrag / Sondervertrag beim Grundversorger / andere Anbieter als Grundversorger):

  • 2011: 25,9 / 25,1 / 25,3

  • 2012: 26,6 / 25,8 / 25,4

  • 2013: 30,1 / 29,1 / 27,9

  • 2014: 30,5 / 29,3 / 28,3

  • 2015: 30,1 / 29,0 / 27,9

  • 2016: 30,63 / 29,01 / 28,17

  • 2017: 30,94 / 29,61 / 29,12

  • 2018: 31,47 / 29,63 / 28,8

  • 2019: 31,04 / 30,46 / 30,46

  • 2020: 33,8 / 31,67 / 31,22

  • 2021: 33,8 / 31,89 / 32,7

Generell wurden mit der Senkung der EEG-Umlage mit Datum 1. Januar 2021 geringere Strompreise erwartet. Dieser Effekt verpufft jedoch nahezu, weil die Energiekosten der Anbieter insgesamt ansteigen. Im Vergleich zum Jahr 2000 wird im Privatbereich aktuell über das Doppelte bezahlen. Zu einer weiteren Erhöhung der Stromrechnung trägt zudem die Corona-Pandemie bei. Zahlreiche Menschen arbeiten heute im Homeoffice oder erhalten online Schulunterricht. Sie befinden sich dadurch deutlich öfter in den eigenen vier Wänden, sodass auch mehr Strom zu Hause verbraucht wird.

Vor dem Stromwechsel unbedingt Online-Vergleich durchführen

Erfahrungsgemäß lässt sich durch den Wechsel des Stromanbieters in der Regel einiges an Geld einsparen. Um einen guten Überblick über die günstigsten Angebote zu erhalten, sollte man diese sorgfältig miteinander vergleichen. Am einfachsten und schnellsten erfolgt dies über das Internet, beispielsweise bei stromvergleich.de. Hier lassen sich nicht nur die Preise unter Berücksichtigung der Personenzahl im Haushalt, dem durchschnittlichen Stromverbrauch sowie dem Wohnort einander gegenüberstellen, sondern man kann innerhalb weniger Minuten direkt den Anbieter wechseln.

Es gibt übrigens keinen Grund, eine bestimmte Stromgesellschaft nicht auszuwählen, weil sie ihren Sitz weit weg vom eigenen Wohnort hat. Denn funktioniert der Wechsel nicht reibungslos, ist die Versorgung weiterhin durch den bisherigen Stromanbieter sichergestellt. Grundsätzlich sollte man sich schnell entscheiden und handeln. Durch den rasanten Preisanstieg verzeichnen die günstigsten Gesellschaften einen großen Neukundengewinn. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die Interessenten schlichtweg abweisen.

Tarifwechsel beim bestehenden Stromanbieter

Es ist möglich, dass die aktuell genutzte Stromgesellschaft einen günstigeren Tarif als abgeschlossen im Angebot hat. Zunächst schauen sich Verbraucher bestenfalls ihre neueste Stromrechnung an und vergleichen die Bedingungen mit anderen Preismodellen auf der Website des derzeitigen Versorgers. Das Augenmerk sollte dabei auf folgenden Aspekten liegen:

  • Herkunft des Stroms

  • Vertragslaufzeit

  • Preis pro Kilowattstunde

  • Zusatzangebote

In der Regel handelt es sich beim teuersten Tarif um die Grundstromversorgung, abgekürzt: GVV. Sollte dieser abgeschlossen worden sein, geht ein Wechsel – selbst beim bisherigen Stromanbieter – meist mit der größten Ersparnis einher.

Ein Wattometer gibt Aufschluss über den Stromverbrauch und die -kosten.

Worauf man beim Wechsel des Stromanbieters besonders achten sollte

Es kommt häufig vor, dass Vergleichsportale in den Strompreis einen Wechselbonus einrechnen. Das bedeutet, die angegebene Kostenhöhe pro Kilowattstunde gilt ausschließlich für das erste Jahr. Durch den Wegfall desselben ab dem zweiten Jahr liegt sie deutlich höher. Da die Recherchen zum Herausfinden eines günstigen Anbieters einige Zeit in Anspruch nehmen, ist ein jährlicher Wechsel wenig reizvoll. Deshalb sollten Verbraucher explizit Preise ohne Bonus vergleichen.

Wichtig zu wissen: Wer regelmäßig aufgrund der interessanten Rabatte für Neukunden den Stromanbieter wechselt, sollte seine Daten bei der jeweils vormaligen Gesellschaft löschen lassen. Grund dafür ist, dass in der Vergangenheit Anbieter Kundendetails austauschten. Dies führte dazu, dass häufig wechselnde Verbraucher von Vornherein als neue Kunden abgelehnt wurden.

Kritisch sehen Verbraucherschützer außerdem Tarife mit Vorauszahlung. Wird der Stromlieferant insolvent, lässt sich das bereits gezahlte Geld kaum noch zurückholen. Deshalb sollte man monatliche Teilbeträge in jedem Fall vorziehen. Weiterhin kommt es – laut Aussage der Verbraucherzentrale – zum Teil bei Billig-Anbietern vor, dass die monatlichen Abschlagszahlungen auf der Basis eines überhöhten Stromverbrauches berechnet werden.

Um diesem Problem vorzubeugen, sollten Verbraucher ihren regelmäßigen Bedarf an Strom kennen. Die neue Gesetzgebung sagt aus, dass sich Abschläge am tatsächlichen Verbrauch orientieren müssen. Wer über seinen durchschnittlichen Kilowattbedarf Bescheid weiß, kann die Vereinbarung von zu hoch gegriffenen Abschlagszahlungen ausschließen.

Infos zum telefonischen Vertragsabschluss

Seit dem 27. Juli 2021 gilt: Ein Energieliefervertrag darf grundsätzlich nicht telefonisch oder generell mündlich abgeschlossen werden. Es ist ausnahmslos die Textform vorgeschrieben, sei es per Brief, Fax, E-Mail oder SMS. Selbstverständlich ist die telefonische Beratung von Stromanbietern wie Green Planet Energy und Co. weiterhin möglich.

Wird im Anschluss eines Telefongesprächs ein sogenannter Fernabsatzvertrag schriftlich geschlossen, kann dieser vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Verträge in der Grundversorgung stellen eine Besonderheit dar. Beispielsweise entstehen sie, wenn Mieter in eine neue Immobilie einziehen, jedoch noch Abkommen mit einem bestimmten Stromversorger haben. In diesem Fall kommt durch sogenanntes „schlüssiges Handeln“ automatisch ein Vertrag zustande. Er steht jedoch einem Anbieterwechsel nicht im Wege.

Fazit

Wer sich gründlich über Stromanbieter und deren individuellen Tarife informiert, kann durch einen Gesellschaftswechsel durchaus Geld einsparen. Hauptaugenmerk sollte nicht nur auf den zunächst ins Auge fallenden Kilowattpreis liegen, der meist für ein Jahr gilt, sondern auch auf den zu erwartenden Tarif in der Zukunft. Mit einem umsichtigen Vorgehen bei der Auswahl für einen neuen Anbieter sind die Chancen hoch, dauerhaft mit günstigen Stromkosten rechnen zu können.

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