Externenprüfung - Definition und Ablauf

Externenprüfung - Definition und Ablauf
Allgemein

Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben Bund und Länder tolle Instrumente geschaffen, um Arbeitnehmern Bildungschancen zu eröffnen. Diese Kampagne soll helfen, dem Fachkräftemangel zu Leibe zu rücken. Eine Option ist die Externenprüfung.

Externenprüfung – was genau ist das?

Die Externenprüfung ist die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen an einer Prüfung teilzunehmen. Sie wird von Schulen angeboten, wenn beispielsweise Lernende aus alternativen Schulformen einen staatlich anerkannten Abschluss erwerben möchten oder Erwachsene ihre Abschlüsse später nachholen wollen. Auch im Beruf sind Externenprüfungen möglich, um auch ohne Ausbildung einen Berufsabschluss zu erlangen.

FAQ zur Externenprüfung

Einige Fragen stellen sich Interessierte immer wieder. Bevor Anmeldung und Ablauf beschrieben werden, greifen wir die wichtigsten Fragen einmal auf.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot der Externenprüfung richtet sich an Bildungswillige, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen.

Welche Abschlüsse können mit der Externenprüfung erworben werden?

Mit der Externenprüfung können alle Abschlüsse der allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen erworben, ebenso Berufsabschlüsse vor den entsprechenden Kammern. Es können auch spezielle Nachweise erworben werden, die einer Prüfungspflicht unterliegen, wie zum Beispiel die Ausbildereignung, die Sicherheitskraft nach § 37b Gewerbeordnung etc.

Entstehen dem Prüfling Kosten?

Ob dem Prüfling Kosten entstehen, hängt von der Art der Prüfung ab. In den meisten Fällen ja – die Prüfungsgebühren. Diese können aber auch durch staatliche Förderprogramme übernommen werden. Gleiches gilt für Vorbereitungsseminare, die besucht werden sollten.

Muss vorher ein Kurs gemacht werden?

Grundsätzlich besteht nicht die Pflicht, einen Kurs vorher zu machen. Je nach Prüfung ist es aber sehr schwer, diese zu bestehen. Manchmal reicht es nicht aus, sich selbstständig darauf vorzubereiten und es empfiehlt sich, an einem Vorbereitungsseminar zur Externenprüfung teilzunehmen. Die Kosten hierfür sind förderfähig.

Wie erhalte ich die Zulassung zur Externenprüfung?

Zur Prüfung zugelassen werden Antragsteller, die die entsprechenden Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Die Voraussetzungen sind bei der prüfenden Stelle zu erfahren. Im beruflichen Bereich wird meist eine gewisse Berufserfahrung verlangt, die aber erst vollständig zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein muss. Diese Zeiten werden in Jahren beziffert, orientieren sich aber nicht nach einem Stellenumfang. So ist es unerheblich, ob die entsprechende Berufserfahrung in Vollzeit oder Teilzeit erlangt wurde.

Erst mit der erteilten Zulassung, können Interessierte die Prüfung auch wirklich ablegen, vorausgesetzt die Prüfungsgebühren sind rechtzeitig bezahlt oder es liegt ein Beleg vor, dass diese mittels Förderung abgerechnet werden können.

Wie weise ich die Berufserfahrung nach?

Wer als Helfer in seiner Branche arbeitet, kann Arbeitszeugnisse oder –verträge vorlegen. Damit wird die Berufserfahrung in der Regel anerkannt.

Auch glaubhafte Zeugen können helfen, die Berufserfahrung nachzuweisen. Zum Beispiel kann ein ambitionierter „Schrauber“ der in einem Autohaus beim Reifenservice aushilft, durch Bekannte glaubhaft machen, dass er diese Tätigkeit bereits seit langem ausübt. Allerdings sollte es sich hierbei logischerweise nicht um Schwarzarbeit handeln.

Unterscheidet sich das Prüfungszeugnis?

Das Zeugnis unterscheidet sich nicht von dem Zeugnis anderer Prüflinge, die im Rahmen ihrer Schul- oder Ausbildung die Prüfungen ablegen.

Ablauf der Externenprüfung

Die Externenprüfung läuft genauso ab, wie sie für Prüflinge vom Kultusministerium oder den Kammern vorgegeben sind. Es werden eine bestimmte Anzahl an schriftlichen Prüfungen geschrieben, mündliche Prüfungen abgelegt und je nach Art der Prüfung praktische Prüfungen absolviert (Handwerk – Gesellenstück).

Welche Fächer und Kenntnisse geprüft werden, ist aus den entsprechenden Ausbildungsverordnungen der Berufsbilder zu erfahren. Bei Schulabschlüssen können diese Infos beim zuständigen Kultusministerium bzw. Regierungspräsidium erfragt werden.

Die Dauer der Prüfung ist ebenso vorgegeben, wie die Prüfungsfragen über zentrale Stellen erstellt und verteilt werden.

Die Prüfungsorte werden den zugelassenen Prüflingen mitgeteilt. Bei Schulabschlüssen ist es in der Regel eine Schule im Einzugsbereich, bei Berufsabschlüssen sind es die zuständigen Kammern bei den schriftlichen Prüfungen. Die mündlichen und praktischen Prüfungen können bei Bildungsanbietern erfolgen.

Mit dem erfolgreichen Ablegen aller vorgeschriebenen Prüfung ist der Abschluss erreicht. Nichtbestandene Prüfungen können bis zu einer vorgegebenen Anzahl wiederholt werden. Üblicherweise muss nur die Prüfung wiederholt werden, die nicht bestanden wurde. Es können Kosten für erneute Prüfungsgebühren entstehen.

Tipps für die erfolgreiche Externenprüfung

Am Erfolgversprechendsten ist es, sich zu einem Vorbereitungskurs anzumelden. Der nimmt nicht sehr viel Zeit in Anspruch und ist nicht wie eine richtige Ausbildung zu verstehen. Vielmehr geht es darum, den Teilnehmenden die Prüfungsbedingungen zu vermitteln, ihnen Schwerpunktthemen vorzustellen und die Prüfungen unter Echtzeitbedingungen anhand älterer Prüfungsunterlagen zu üben. Damit bekommen Prüflinge das Gefühl für die Art der Fragestellungen und kritischen Themen. Es gibt diese Seminare in verschiedenen Zeitmodellen und werden auch berufsbegleitend angeboten, was Arbeitnehmern natürlich sehr entgegen kommt. Diese Kurse können gefördert werden. Wie dies klappt, weiß in der Regel der Bildungsanbieter. Fördergelder können sowohl durch Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer beantragt werden.

Pflicht ist so ein Vorbereitungskurs wie bereits erwähnt nicht. Wer sich ohne einen Kurs an die Prüfung wagen will, sollte sich anhand der Lehrbücher vorbereiten und versuchen, Musterprüfungen zu bekommen. Das Üben von Prüfungen bringt wirklich sehr viel, was viele sicher vom Führerschein wissen.

Erfolgreiches Lernen setzt voraus, den eigenen Lerntyp zu kennen und die bevorzugten Lernmethoden einzusetzen. Glücklicherweise hat der technische Fortschritt hier sehr viele Hilfen gebracht. Podcasts, Lern-Apps und Videos helfen, Themen zu erarbeiten und zu verstehen.

Prüfungsangst kennt jeder in einem gewissen Maß. Wer hier aber extrem betroffen ist und nicht nur die allgemeine Aufregung vor Prüfungen bewältigen muss, sollte sich an seine Krankenkasse wenden und zwar rechtzeitig. Schwere Ängste werden nicht in kurzer Zeit abgebaut. Oft ist tatsächlich Prüfungsangst auch der Grund, warum Helfer keinen Abschluss haben.

Theorie und Praxis können ziemlich widersprüchlich sein. Externen Prüflingen stellt sich hier das Problem, dass ihre Berufserfahrung ihnen vielleicht irreführende Informationen verinnerlicht. In fast jedem Beruf, gibt es Ausbilder, die sich auch gern um externe Prüflinge kümmern und den Blick fürs Detail schärfen helfen.

Fazit: Mit der Externenprüfung können Abschlüsse erworben werden, die für die Karriere hilfreich sind. Ob es das Abitur oder ein kaufmännischer Abschluss ist, ist zweitrangig. Arbeitgeber erkennen an, wenn sich Arbeitnehmer selbst motivieren können, verpasste Chancen zu kompensieren. Oft liegt es nicht am Lernvermögen, sondern an fehlender Unterstützung und Motivation aus dem Umfeld oder einer starken Prüfungsangst, dass Schüler, Studenten oder Auszubildende ihre Prüfungen nicht bestehen oder Bildungsangebote nicht bis zum Ende fortführen. Hier ist die Externenprüfung ein gutes Angebot, die späten Einsichten zu belohnen.

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